Es bestehen leider keine Erfolgsaussichten.
Es besteht kein Kündigungsschutz und daher auch grundsätzlich keine Erfolgsaussichten für eine Kündigungsschutzklage. Ein Vorgehen gegen die Kündigung kommt nur dann in Betracht, wenn einer der folgenden Umstände vorliegt:
- Die Kündigung ist nicht schriftlich, sondern mündlich oder per E-Mail oder per Fax erfolgt.
- Das Kündigungsschreiben ist nicht original unterschrieben.
Sollten einer der vorliegenden Punkte vorliegen, teilen Sie uns Ihre Telefonnummer mit und wir melden uns innerhalb von 24 h bei Ihnen!