Für Arbeitnehmer

Ihre Situation und was wir für Sie tun

Kündigung

Gegen eine Kündigung können Sie sich nur mittels Kündigungsschutzklage wehren. Die Kündigungsschutzklage ist beim zuständigen Arbeitsgericht innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung einzureichen. Wird diese Frist verpasst, ist es zu spät.

Zudem sollte das Kündigungsschreiben unverzüglich nach Erhalt auf etwaige formelle Mängel überprüft werden. Ist die Kündigung zum Beispiel durch eine nicht zur Kündigung berechtigte Person unterzeichnet, ist die Kündigung sofort schriftlich zurückzuweisen. Allein durch eine solche (berechtigte) unverzügliche Zurückweisung lassen sich Kündigungsschutzverfahren gewinnen. Es ist also Eile geboten.

Kündigungscheck

Mit dem Kündigungscheck prüfen Sie in wenigen Schritten kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten einer Weiterbeschäftigung oder Abfindung.

Zum Kündigungscheck

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Wir sind auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenlos (bis maximal 20 Minuten), persönlich und unverbindlich. Geben Sie nicht auf und lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Weitere Informationen bei einer Kündigung und zum Verfahrensablauf finden Sie hier.

Aufhebungsvertrag

Wir empfehlen dringend, Aufhebungsverträge nicht ungeprüft und ohne weitere Verhandlungen zu unterschreiben. Es drohen (erhebliche) Nachteile im Hinblick auf folgende Punkte:

  • Sperre / Ruhen Anspruch Arbeitslosengeld
  • Höhe Abfindung
  • bezahlte Freistellung
  • Gratifikationen
  • Inhalt Arbeitszeugnis
  • Urlaubsabgeltung
  • Ansprüche aus betrieblicher Altersvorsorge

Regel Nummer 1: Halten Sie dem Druck stand!

Die vorstehenden Nachteile lassen sich durch einen auf Arbeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beheben. Durch hartnäckige Verhandlungen gelingt es regelmäßig, a) entweder eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu erreichen oder b) deutlich bessere Inhalte und Zahlungsmodalitäten zu vereinbaren.

Kostenlose telefonische Ersteinschätzung

Wir sind auf die Beendigung von Arbeitsverhältnissen spezialisiert. Lassen Sie sich beraten! Ein telefonisches Erstgespräch ist kostenlos (bis maximal 20 Minuten), persönlich und unverbindlich. Geben Sie nicht auf und lassen Sie sich beraten. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Weitere Informationen bei einem Aufhebungsvertrag finden Sie hier.