Kosten
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Abrechnung
Die Abrechnung der Beauftragung erfolgt aufgrund einer Vergütungsvereinbarung. Hierbei spielt es keine Rolle, ob es sich um außergerichtliche beratende Tätigkeit handelt oder der Rechtsstreit gerichtlich geführt wird. Die erbrachte anwaltliche Dienstleistung wird auf Basis der tatsächlich aufgewandten Zeit abgerechnet.
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Stundensatz
Als Stundensatz werden 380,00 Euro zzgl. Umsatzsteuer berechnet. Die notwendige Transparenz zu den erbrachten Leistungen erhalten Sie regelmäßig durch Zwischenabrechnungen und detaillierte Zeitaufstellungen. Etwaige Kostenerstattungen durch eine Rechtsschutzversicherung werden verrechnet.
Ihr Weg zu uns
Martin Wolter · Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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