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Ich bin damit einverstanden, dass sämtliche Korrespondenz an meine E-Mail-Adresse versendet wird. Die von der Kanzlei WOLTER versandten E-Mails sind nicht verschlüsselt/signiert. Die hieraus resultierenden Sicherheitsrisiken hinsichtlich der Vertraulichkeit sind mir bekannt. Mit dem Absenden des Formulars erkläre ich mich ausdrücklich mit einer nicht verschlüsselten E-Mail-Korrespondenz einverstanden.
Kostenerstattung
Sowohl außergerichtlich als auch im arbeitsgerichtlichen Verfahren erster Instanz besteht für die obsiegende Partei kein Anspruch auf Entschädigung wegen Zeitversäumnis und auf Erstattung der Kosten für die Zuziehung eines/einer Prozessbevollmächtigten oder Beistands (§ 12a Abs. 1 Satz 1 und 2 ArbGG).
Wertgebühren
Die zu erhebenden Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert.
Vertretung
Es besteht die Möglichkeit, auch selbst vor Gericht aufzutreten oder sich durch einen Verbandsvertreter vertreten zu lassen.
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